Gebühren der Kindertageseinrichtungen

Die Betreuung und Förderung der Kinder sind der Gemeinde ein wichtiges Anliegen.

Die Gemeinde Oberhaching legt großen Wert auf eine hoch qualitative und für unsere Familien möglichst flexible und zuverlässige Kinderbetreuung. Dafür wendet die Gemeinde auch erhebliche Finanzmittel auf. So bezuschusst die Gemeinde jeden Betreuungsplatz über die gesetzlich vorgeschriebene Förderung hinaus. Diese freiwillige gemeindliche Förderung kommt derzeit rund 800 Kindern und ihren Familien zugute.

Trotz der staatlichen und der freiwilligen Förderung der Gemeinde sind die Elternbeiträge ein wichtiger Bestandteil der Gesamtfinanzierung der Kinderbetreuung. Der Gemeinderat hat deshalb im März 2022 die Satzungen für den Betrieb und die Gebühren der Kindertageseinrichtungen neu beschlossen. Die Gebühren in den Kinderkrippen sind stabil geblieben, hingegen erfolgte eine Erhöhung der Gebühren für Kindergarten, Hort und Mittagsbetreuung. Im Juli 2022 erfolgte dann die Anpassung der Mittagessenspauschale auf die gestiegenen Lebensmittelkosten.

Ziel des Gemeinderates ist es auch, kinderreiche Familien, vor allem mit mittlerem und niedrigem Einkommen noch stärker zu entlasten. Zum einem wird weiter für die jeweils jüngeren Geschwisterkinder unabhängig von der Betreuungsart eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 15 % gewährt. Und zum anderen hat der Gemeinderat die Einkommensgrenzen der Richtlinien für die Gebührenermäßigung von Eltern mit niedrigem Einkommen deutlich angehoben, mit der Zielsetzung, dass mehr Familien die Ermäßigung in Anspruch nehmen können.
Näheres hierzu und den Antrag auf Gebührenermäßigung finden Sie rechts im Infoblock. Hier finden Sie auch den Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge bei Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gem. SGB VIII bzw.

Gebührenübersicht

Es wird eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 15% der Betreuungsgebühr für das jeweils jüngere Geschwisterkind gewährt.

Kinderkrippe

Buchungszeit und Gebühren

        

Stunden Euro pro Monat
4 290.-
4 bis 5 350.-
5 bis 6 400.-
6 bis 7 450.-
7 bis 8 500.-
8 bis 9 545.-
mehr als    9 600.-

Kindergarten

Kinder erhalten ab dem September in dem Jahr in dem sie das 3. Lebensjahr vollendet haben einen Elternbeitragszuschuss von monatlich 100 €. Der Zuschuss wird direkt von der Gebühr abgezogen.

Buchungszeit und Gebühren

Stunden Euro pro Monat
4 150.-
4 bis 5 165.-
5 bis 6 180.-
6 bis 7 188.-
7 bis 8 207.-
8 bis 9 228.-
mehr als 9 251.-

Schülerhort

Buchungszeit und Gebühren

Stunden Euro pro Monat
4 134.-
4 bis 5 156.-
5 bis 6 172.-


Mittagsbetreuung

Buchungszeit und Gebühr

Buchungszeit Euro pro Monat
bis 14:00 Uhr 71,50


Ferienbetreuung

Für die Feriennutzung des Kinderhortes und der Mittagsbetreuung ist zusätzlich zur maßgeblichen Gebühr eine monatliche Pauschale in Höhe von 25.- Euro zu entrichten.


Mittagessen

Gebühr für Teilnahme am Mittagessen pauschal pro Monat  95.- Euro